Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundsatz

Die CARSTEN PÄHLKE Personalmanagement GmbH / CARSTEN PÄHLKE Karriere- und Unternehmensberatung (im Folgenden: Auftragnehmer) betreibt Personalvermittlung im Auftrag von Arbeitgebern und privaten Auftraggebern (im Folgenden: Auftraggeber). Für diese gelten die nachfolgenden Bedingungen.

2. Zustandekommen des Vertrages und Durchführung

2.1 Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, sobald die Auftraggeber CARSTEN PÄHLKE Personalmanagement GmbH beauftragt, für seine Zwecke passende Mitarbeiter (m/w/d) zu suchen und die CARSTEN PÄHLKE Personalmanagement GmbH eine darauf gerichtete Tätigkeit entfaltet. Dies ist der Fall bei Bestätigung des Auftrags oder der sofortigen Benennung einer oder mehrerer geeigneter Kandidaten (m/w/d).

2.2 Die CARSTEN PÄHLKE Personalmanagement GmbH wird geeignete Kandidaten (m/w/d) suchen und Vorschläge zur Besetzung der vakanten Stellen unterbreiten. Der Auftraggeber erhält jeweils die Gelegenheit, die Kandidaten (m/w/d) in einem persönlichen Gespräch kennen zu lernen. Für die Richtigkeit der von den Kandidaten (m/w/d) erbrachten Informationen übernimmt die CARSTEN PÄHLKE Personalmanagement GmbH keine Gewähr. Die CARSTEN PÄHLKE Personalmanagement GmbH haftet insbesondere nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von den Kandidaten (m/w/d) oder Dritten erbrachten Angaben.

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm zwecks Vertragsanbahnung mitgeteilten Daten der Kandidaten (m/w/d) vertraulich zu behandeln und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben. Verstößt er gegen diese Verpflichtung, ist er zur Zahlung, der unter 3.2 geregelten Honorare verpflichtet, sofern der Dritte den Vertrag mit dem Kandidaten (m/w/d) abschließt. Kommt es nicht zu einem Vertragsschluss mit dem Dritten, jedoch zu einem anderweitigen Schaden für die CARSTEN PÄHLKE Personalmanagement GmbH durch die unbefugte Weitergabe der Daten, so hat der Auftraggeber diesen zu ersetzen.

2.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die CARSTEN PÄHLKE Personalmanagement GmbH unverzüglich zu unterrichten, wenn kein Interesse mehr an einer Personalvermittlung / Personalberatung / Dienstleistung besteht, um unnötige Kosten zu vermeiden. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht hat der Auftraggeber die unnötig entstandenen Kosten der CARSTEN PÄHLKE Personalmanagement GmbH bzw. dem Bewerber (m/w/d) zu ersetzen.

3. Honorarbedingungen, Zahlung, Verzug

3.1 Mit Abschluss eines Arbeits- / Dienstvertrages zwischen einem von der CARSTEN PÄHLKE Personalmanagement GmbH vermittelten Bewerber (m/w/d) und dem Auftraggeber sowie einer vom Auftraggeber verbundenen Gesellschaft wird für diesen abgeschlossenen Vermittlungsauftrag ein Honorar berechnet. Das Vermittlungshonorar wird unabhängig davon fällig, ob der Kandidat (m/w/d) die Stellung nach Abschluss eines Arbeitsvertrages beim Auftraggeber tatsächlich antritt oder nicht. Hiervon abweichende Vereinbarungen können in Einzelverträgen geschlossen werden.

Findet keine Vermittlung statt, wird auch kein Honorar fällig.

3.2 Das Honorar für die Personalvermittlung beträgt das 1 bis 2,5 fache des Monatsbruttogehalts (Basis 1/12 des Jahresbruttogehalts beim Auftraggeber). Die genaue Höhe wird jeweils individuell bei Auftragsannahme vereinbart. Maßgebend ist hier jeweils die gesuchte Qualifikation. Der Auftraggeber hat die CARSTEN PÄHLKE Personalmanagement GmbH nach Vertragsschluss über die vereinbarten Konditionen zu unterrichten und auf Anforderung zu belegen.

3.3 Die Provision wird fällig mit Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen dem Auftraggeber oder einem ihm verbundenen Unternehmen und einem von der CARSTEN PÄHLKE Personalmanagement GmbH vorgeschlagenen Kandidaten (m/w/d). Sie ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung der CARSTEN PÄHLKE Personalmanagement GmbH. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet.

3.4 Kosten für Nebenleistungen werden nach Absprache und wenn vom Auftraggeber gewünscht, separat abgerechnet (z.B. Anzeigenschaltung, Durchführung eines Auswahlverfahrens).